Rechtsprechung
SG Dresden, 08.01.2010 - S 23 AS 1952/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Übernahme tatsächlich entstandener Kosten der Unterkunft und Heizung unter Berücksichtigung der jeweiligen Pauschale für die Warmwasserbereitung; Begrenzung tatsächlich entstandener Kosten der Unterkunft und Heizung auf die Höhe von vor einem Umzug zu ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Pressemitteilung des Sozialgerichts Dresden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitslosengeld II-Empfängerin steht nach Abriss ihrer früheren Wohnung volle Miete für neue Wohnung zu - Kürzung der Miete wegen eines möglichen Aufschub des Umzuges nicht zulässig
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 28.07.2009 - B 14 AS 18/09 BH
Auszug aus SG Dresden, 08.01.2010 - S 23 AS 1952/09
Vor diesem Hintergrund kann auch dahingestellt bleiben, ob die in den Verwaltungsvorschriften der Bekl. zur Höhe der zu gewährenden Unterkunftskosten als angemessen bezeichneten jeweiligen Mietobergrenzen den Vorgaben des BSG (vgl. Urt. v. 22.09.2009, B 14 AS 18/09 R, Rdnr. 18f.) an ein hierfür erforderliches schlüssiges Konzept genügen, woran die Kammer erhebliche Zweifel hat. - BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 14/08 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berücksichtigung des …
Auszug aus SG Dresden, 08.01.2010 - S 23 AS 1952/09
Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalls angemessenen Umfang übersteigen, sind sie hiernach als Bedarf solange zu berücksichtigen, wie es dem Hilfebedürftigen nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für 6 Monate (vgl. BSG, Urt. v. 07.05.2009, B 14 AS 14/08 R, Rn. 28). - BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für …
Auszug aus SG Dresden, 08.01.2010 - S 23 AS 1952/09
Die jeweils tenorierte Höhe der zu berücksichtigenden KdU ergibt sich aus der Differenz zwischen den den Kl. tatsächlich entstandenen und ihnen bewilligten Unterkunftskosten, jeweils bereinigt um die den Vorgaben des BSG (Urt. v. 27.02.2008, B 14/11b AS 15/07 R) entsprechende Pauschale für die Kosten der Warmwasserbereitung. - LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - L 10 B 854/07
Arbeitslosengeld II - Erforderlichkeit des Umzugs in neue größere Unterkunft - …
Auszug aus SG Dresden, 08.01.2010 - S 23 AS 1952/09
Die Einholung der vorherigen Zusicherung zu den Aufwendungen für eine neue Unterkunft nach § 22 Abs. 2 S. 1 SGB II ist indes keine Anspruchsvoraussetzung, sondern hat die Bedeutung einer Obliegenheit, deren Verletzung keine Auswirkungen hat, wenn der Umzug gem. § 22 Abs. 2 S. 2 SGB II erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.06.2007, Az. L 10 B 854/07 AS ER).
- LSG Sachsen, 12.03.2012 - L 7 AS 985/11 Von der Rechtsprechung sind u. a. eine ungünstige Wohnflächenaufteilung bei bevorstehender Geburt eines Kindes, die bevorstehende Geburt eines weiteren Kindes bei Unzumutbarkeit der Wohnungssuche kurz nach der Geburt, eine Summierung unterwertiger Wohnverhältnisse (schlechte sanitäre Verhältnisse und Ofenheizung bei älterem, gesundheitlich angeschlagenen Leistungsbezieher; Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses in einer Wohngemeinschaft) und der Rückbau der bisherigen Wohnung als Gründe für die Erforderlichkeit eines Umzugs angesehen worden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.09.2009 - L 34 AS 1724/08, zitiert nach Juris; SG Dresden, Urteil vom 08.01.2010 - S 23 AS 1952/09, zitiert nach Juris, RdNr. 24).
- LSG Sachsen, 12.11.2012 - L 7 AS 315/12
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; …
Von der Rechtsprechung sind u. a. eine ungünstige Wohnflächenaufteilung bei bevorstehender Geburt eines Kindes, die bevorstehende Geburt eines weiteren Kindes bei Unzumutbarkeit der Wohnungssuche kurz nach der Geburt, eine Summierung unterwertiger Wohnverhältnisse (schlechte sanitäre Verhältnisse und Ofenheizung bei älterem, gesundheitlich angeschlagenen Leistungsbezieher; Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses in einer Wohngemeinschaft) und der Rückbau der bisherigen Wohnung als Gründe für die Erforderlichkeit eines Umzugs angesehen worden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.09.2009 - L 34 AS 1724/08, zitiert nach Juris; SG Dresden, Urteil vom 08.01.2010 - S 23 AS 1952/09, zitiert nach Juris, RdNr. 24). - LSG Sachsen, 05.04.2012 - L 7 AS 425/11 Von der Rechtsprechung sind u. a. eine ungünstige Wohnflächenaufteilung bei bevorstehender Geburt eines Kindes, die bevorstehende Geburt eines weiteren Kindes bei Unzumutbarkeit der Wohnungssuche kurz nach der Geburt, eine Summierung unterwertiger Wohnverhältnisse (schlechte sanitäre Verhältnisse und Ofenheizung bei älterem, gesundheitlich angeschlagenen Leistungsbezieher; Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses in einer Wohngemeinschaft) und der Rückbau der bisherigen Wohnung als Gründe für die Erforderlichkeit eines Umzugs angesehen worden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.09.2009 - L 34 AS 1724/08, zitiert nach Juris; SG Dresden, Urteil vom 08.01.2010 - S 23 AS 1952/09, zitiert nach Juris, RdNr. 24).
- LSG Sachsen, 12.11.2012 - 7 AS 315/12
Außerordentliche Kündigung des Mietvertrages über die bisherige Wohnung; …
Von der Rechtsprechung sind u. a. eine ungünstige Wohnflächenaufteilung bei bevorstehender Geburt eines Kindes, die bevorstehende Geburt eines weiteren Kindes bei Unzumutbarkeit der Wohnungssuche kurz nach der Geburt, eine Summierung unterwertiger Wohnverhältnisse (schlechte sanitäre Verhältnisse und Ofenheizung bei älterem, gesundheitlich angeschlagenen Leistungsbezieher; Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses in einer Wohngemeinschaft) und der Rückbau der bisherigen Wohnung als Gründe für die Erforderlichkeit eines Umzugs angesehen worden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.09.2009 - L 34 AS 1724/08, zitiert nach Juris; SG Dresden, Urteil vom 08.01.2010 - S 23 AS 1952/09, zitiert nach Juris, RdNr. 24).